S 19 R 30/09•Sozialgericht Detmold, 2010-03-12, S 19 R 30/09
Sozialgericht Detmold, 2010-03-12, S 19 R 30/09
S 19 R 30/09Sozialversicherungsgericht12.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 19 R 30/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-12
Aktenzeichen: S 19 R 30/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0312.S19R30.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 25.07.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.01.2009 und der Bescheid vom 01.03.2010 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für die Klägerin vom 26.02.2008 bis zum 30.06.2008 als Familienhelferin nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung war. Die Kosten des Klageverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Beklagte.
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