Sozialgericht Detmold, 2010-06-24, S 6 AY 68/09

S 6 AY 68/09Sozialversicherungsgericht24.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 6 AY 68/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: S 6 AY 68/09

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0624.S6AY68.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 16.06.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2009 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Klägern zu 1) bis 6) für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.03.2007 Leistungen gem. § 2 AsylbLG in gesetzlicher Höhe unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen gem. § 3 AsylbLG zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte zu 3/4. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre Kosten selbst.

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