S 6 AY 70/09•Sozialgericht Detmold, 2010-06-24, S 6 AY 70/09
Sozialgericht Detmold, 2010-06-24, S 6 AY 70/09
S 6 AY 70/09Sozialversicherungsgericht24.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 6 AY 70/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: S 6 AY 70/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0624.S6AY70.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 16.06.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2009 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.03.2007 Leistungen gemäß § 2 AsylbLG in gesetzlicher Höhe unter Anrechnung bereits gewährter Leistungen gemäß § 3 AsylbLG zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zur Hälfte. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
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