S 2 SO 109/09•Sozialgericht Detmold, 2010-07-27, S 2 SO 109/09
Sozialgericht Detmold, 2010-07-27, S 2 SO 109/09
S 2 SO 109/09Sozialversicherungsgericht27.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 109/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-27
Aktenzeichen: S 2 SO 109/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0727.S2SO109.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung des Bescheids vom 06.03.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.06.2009 Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für den Erwerb und Einbau des AMF-Hubmatik-Linear-Rollstuhllifts zu gewähren.
Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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