S 2 SO 6/08•Sozialgericht Detmold, 2010-07-27, S 2 SO 6/08
Sozialgericht Detmold, 2010-07-27, S 2 SO 6/08
S 2 SO 6/08Sozialversicherungsgericht27.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 6/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-27
Aktenzeichen: S 2 SO 6/08
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0727.S2SO6.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.03.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2008 verpflichtet, der Klägerin die Übernahme der notwendigen Kosten für den für die Klägerin behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs einschließlich der Material- und Anschaffungskosten der behinderungsbedingten Sondereinbauten, sowie einen Zuschuss zur Beschaffung des Kraftfahrzeugs in Höhe von 8.000 Euro zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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