S 16 (19) SO 116/08•Sozialgericht Detmold, 2010-07-30, S 16 (19) SO 116/08
Sozialgericht Detmold, 2010-07-30, S 16 (19) SO 116/08
S 16 (19) SO 116/08Sozialversicherungsgericht30.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 16 (19) SO 116/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: S 16 (19) SO 116/08
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0730.S16.19SO116.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.04.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2008 verurteilt, die ungedeckten Heimkosten für die Unterbringung der Klägerin im K-Haus C unter Außerachtlassung des Bestattungsvorsorgevertrages (E AG Versicherungsnummer 0) sowie unter Außerachtlassung der bei der Vorsorgekasse I E1 abgeschlossenen Sterbegeldversicherung (Versicherungsscheinnummer V 01; V 02; V 03) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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