S 8 AS 71/09•Sozialgericht Detmold, 2010-08-24, S 8 AS 71/09
Sozialgericht Detmold, 2010-08-24, S 8 AS 71/09
S 8 AS 71/09Sozialversicherungsgericht24.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 8 AS 71/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: S 8 AS 71/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0824.S8AS71.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 15.01.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.02.2009 verurteilt, der Klägerin Kosten in Höhe von 164,85 Euro zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 1/3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
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