Sozialgericht Detmold, 2010-08-24, S 8 AS 71/09

S 8 AS 71/09Sozialversicherungsgericht24.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 8 AS 71/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-24

Aktenzeichen: S 8 AS 71/09

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:0824.S8AS71.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 15.01.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.02.2009 verurteilt, der Klägerin Kosten in Höhe von 164,85 Euro zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 1/3. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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