S 5 KR 172/09•Sozialgericht Detmold, 2010-11-24, S 5 KR 172/09
Sozialgericht Detmold, 2010-11-24, S 5 KR 172/09
S 5 KR 172/09Sozialversicherungsgericht24.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 5 KR 172/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: S 5 KR 172/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2010:1124.S5KR172.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 31.03.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.06.2009 verurteilt, die Kosten für die Teilnahme am Rehabilitationssport für die Zeit von April 2009 bis November 2010 in Höhe von 325,00 EUR zu erstatten und sich an den Kosten für die Durchführung des Rehabilitationssports ab Dezember 2010 auf der Grundlage der Verordnung vom 13.10.2008 zu beteiligen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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