S 21 AS 926/10•Sozialgericht Detmold, 2011-01-11, S 21 AS 926/10
Sozialgericht Detmold, 2011-01-11, S 21 AS 926/10
S 21 AS 926/10Sozialversicherungsgericht11.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 21 AS 926/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-11
Aktenzeichen: S 21 AS 926/10
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2011:0111.S21AS926.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 22.02.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2010 verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille in Höhe von 532,50 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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