S 2 SO 19/11 ER•Sozialgericht Detmold, 2011-01-13, S 2 SO 19/11 ER
Sozialgericht Detmold, 2011-01-13, S 2 SO 19/11 ER
S 2 SO 19/11 ERSozialversicherungsgericht13.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 19/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: S 2 SO 19/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2011:0113.S2SO19.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 02.06.2009 wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller.
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