Sozialgericht Detmold, 2012-09-14, S 12 AL 24/12

S 12 AL 24/12Sozialversicherungsgericht14.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 12 AL 24/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-14

Aktenzeichen: S 12 AL 24/12

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2012:0914.S12AL24.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2011 verurteilt, den Bescheid vom 17.03.2011 abzuändern und dem Kläger Ausbildungsgeld ohne Anrechnung von tatsächlich nicht geleistetem Unterhalt zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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