S 3 KR 433/11•Sozialgericht Detmold, 2013-03-07, S 3 KR 433/11
Sozialgericht Detmold, 2013-03-07, S 3 KR 433/11
S 3 KR 433/11Sozialversicherungsgericht07.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 3 KR 433/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-07
Aktenzeichen: S 3 KR 433/11
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2013:0307.S3KR433.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 14.01.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2011 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladenen zu 1) und 2) auch über den 05.07.2009 hinaus über die Klägerin bei der Beklagten familienversichert sind. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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