Sozialgericht Detmold, 2013-09-02, S 29 R 77/12

S 29 R 77/12Sozialversicherungsgericht02.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 29 R 77/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-02

Aktenzeichen: S 29 R 77/12

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2013:0902.S29R77.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 13.04.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.12.2011 wird für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 29.07.2010 aufgehoben und festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 01.07.2009 bis zum 29.07.2010 nicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung sozialversicherungspflichtig in der Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 87 % der Kosten des Verfahrens und die Beklagte trägt 13 % der Kosten.

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