S 6 R 1181/12•Sozialgericht Detmold, 2014-01-29, S 6 R 1181/12
Sozialgericht Detmold, 2014-01-29, S 6 R 1181/12
S 6 R 1181/12Sozialversicherungsgericht29.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 6 R 1181/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-29
Aktenzeichen: S 6 R 1181/12
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:0129.S6R1181.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 05.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2012 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Nachforderungen für die Zeit vom 01.12.2005 bis zum 31.12.2006 geltend macht. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 3/4, die Beklagte zu 1/4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Anhörungs- und Widerspruchsverfahren wird für notwendig erklärt.
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