S 2 SO 315/13•Sozialgericht Detmold, 2014-09-23, S 2 SO 315/13
Sozialgericht Detmold, 2014-09-23, S 2 SO 315/13
S 2 SO 315/13Sozialversicherungsgericht23.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 315/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-23
Aktenzeichen: S 2 SO 315/13
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:0923.S2SO315.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 12.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.10.2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme auch der Kosten des Integrationshelfers für die Stunden, da der Kläger an der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger zwei Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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