S 8 SO 233/14 ER•Sozialgericht Detmold, 2014-10-01, S 8 SO 233/14 ER
Sozialgericht Detmold, 2014-10-01, S 8 SO 233/14 ER
S 8 SO 233/14 ERSozialversicherungsgericht01.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 8 SO 233/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: S 8 SO 233/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:1001.S8SO233.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ab dem 29.08.2014 für zwölf Monate Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung in Höhe von 78,20 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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