S 8 SO 237/14 ER•Sozialgericht Detmold, 2014-10-17, S 8 SO 237/14 ER
Sozialgericht Detmold, 2014-10-17, S 8 SO 237/14 ER
S 8 SO 237/14 ERSozialversicherungsgericht17.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 8 SO 237/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-17
Aktenzeichen: S 8 SO 237/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:1017.S8SO237.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen für einen Umzug durch die Firma B Umzüge GmbH in Höhe von maximal 1.630,30 EUR mit der Maßgabe zu gewähren, dass diese nach Durchführung des Umzuges und Vorlage der Rechnung direkt an die Firma B Umzüge GmbH gezahlt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zur Hälfte.
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