Sozialgericht Detmold, 2014-10-17, S 8 SO 237/14 ER

S 8 SO 237/14 ERSozialversicherungsgericht17.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 8 SO 237/14 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-17

Aktenzeichen: S 8 SO 237/14 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:1017.S8SO237.14ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen für einen Umzug durch die Firma B Umzüge GmbH in Höhe von maximal 1.630,30 EUR mit der Maßgabe zu gewähren, dass diese nach Durchführung des Umzuges und Vorlage der Rechnung direkt an die Firma B Umzüge GmbH gezahlt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zur Hälfte.

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