Sozialgericht Detmold, 2014-10-21, S 22 R 923/12

S 22 R 923/12Sozialversicherungsgericht21.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 22 R 923/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-21

Aktenzeichen: S 22 R 923/12

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:1021.S22R923.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 24.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.07.2012 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Nachforderungen für die Zeit vom 01.12.2005 bis zum 31.12.2006 geltend macht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu drei Vierteln, die Beklagte zu einem Viertel. Der Streitwert wird auf 38.221,84 Euro festgesetzt.

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