S 5 KR 85/13•Sozialgericht Detmold, 2014-10-22, S 5 KR 85/13
Sozialgericht Detmold, 2014-10-22, S 5 KR 85/13
S 5 KR 85/13Sozialversicherungsgericht22.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 5 KR 85/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-22
Aktenzeichen: S 5 KR 85/13
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:1022.S5KR85.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.11.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2013 verurteilt, dem Kläger die Kosten für den Kopfschutzhelm zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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