S 2 SO 280/14•Sozialgericht Detmold, 2015-03-31, S 2 SO 280/14
Sozialgericht Detmold, 2015-03-31, S 2 SO 280/14
S 2 SO 280/14Sozialversicherungsgericht31.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 280/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-31
Aktenzeichen: S 2 SO 280/14
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0331.S2SO280.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 27.04.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.10.2011 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ab dem 01.05.2011 bis zum 30.04.2012 Leistungen der Grundsicherung ausgehend von der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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