S 2 SO 44/12•Sozialgericht Detmold, 2015-03-31, S 2 SO 44/12
Sozialgericht Detmold, 2015-03-31, S 2 SO 44/12
S 2 SO 44/12Sozialversicherungsgericht31.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 44/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-31
Aktenzeichen: S 2 SO 44/12
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0331.S2SO44.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 29.06.2011 in der Gestalt des Wider-spruchsbescheids vom 03.02.2012 wird aufgehoben und der Beklagte verur-teilt, dem Kläger Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Kosten-übernahme für eine Schulung in Orientierung und Mobilität im Umfang von 20% der Gesamtkosten der Schulungsmaßnahme zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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