Sozialgericht Detmold, 2015-04-02, S 2 SO 102/15 ER

S 2 SO 102/15 ERSozialversicherungsgericht02.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 2 SO 102/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-02

Aktenzeichen: S 2 SO 102/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0402.S2SO102.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig ab dem 29.01.2015 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

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