S 3 KR 493/14•Sozialgericht Detmold, 2015-06-18, S 3 KR 493/14
Sozialgericht Detmold, 2015-06-18, S 3 KR 493/14
S 3 KR 493/14Sozialversicherungsgericht18.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 3 KR 493/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-18
Aktenzeichen: S 3 KR 493/14
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0618.S3KR493.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 01.10.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2015 wird festgestellt, dass der Antrag der Klägerin vom 25.11.2013 auf Kostenübernahme für eine Verkleinerung der Brüste als genehmigt gilt. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
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