S 22 R 1146/14•Sozialgericht Detmold, 2015-08-12, S 22 R 1146/14
Sozialgericht Detmold, 2015-08-12, S 22 R 1146/14
S 22 R 1146/14Sozialversicherungsgericht12.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 22 R 1146/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-12
Aktenzeichen: S 22 R 1146/14
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2015:0812.S22R1146.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 05.08.2013 in der Fassung des Bescheides vom 01.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.10.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Nachforderungen für die Zeit vom 01.06.2005 bis zum 31.12.2008 sowie Säumiszuschläge geltend macht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 461.889,58 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.