S 2 SO 385/15 ER•Sozialgericht Detmold, 2016-01-21, S 2 SO 385/15 ER
Sozialgericht Detmold, 2016-01-21, S 2 SO 385/15 ER
S 2 SO 385/15 ERSozialversicherungsgericht21.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 385/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-21
Aktenzeichen: S 2 SO 385/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0121.S2SO385.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller über den 31. Juli 2015 hinaus gemäß Antrag vom 05.03.2015 die bisher gewährten Leistungen der Eingliederungshilfe bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag vom 05.03.2015 vorläufig weiter zu gewähren. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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