S 2 SO 142/13•Sozialgericht Detmold, 2016-02-16, S 2 SO 142/13
Sozialgericht Detmold, 2016-02-16, S 2 SO 142/13
S 2 SO 142/13Sozialversicherungsgericht16.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 142/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: S 2 SO 142/13
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0216.S2SO142.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 13.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.04.2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerseite ambulante Eingliederungshilfe für Frau V N in Form der Übernahme der Kosten im Umfang von drei Fachleistungsstunden je Woche im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens gemäß Antrag vom 02.08.2011 ab dem 01.10.2012 bis zum 19.12.2015 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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