Sozialgericht Detmold, 2016-02-18, S 3 KR 98/15

S 3 KR 98/15Sozialversicherungsgericht18.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 3 KR 98/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-18

Aktenzeichen: S 3 KR 98/15

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0218.S3KR98.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 07.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2015 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Antrag des Klägers auf Kostenübernahme für eine bariatrische Operation vom 28.10.2013 als genehmigt gilt. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

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