S 3 KR 98/15•Sozialgericht Detmold, 2016-02-18, S 3 KR 98/15
Sozialgericht Detmold, 2016-02-18, S 3 KR 98/15
S 3 KR 98/15Sozialversicherungsgericht18.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 3 KR 98/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: S 3 KR 98/15
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0218.S3KR98.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 07.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2015 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Antrag des Klägers auf Kostenübernahme für eine bariatrische Operation vom 28.10.2013 als genehmigt gilt. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
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