S 2 SO 259/15•Sozialgericht Detmold, 2016-03-15, S 2 SO 259/15
Sozialgericht Detmold, 2016-03-15, S 2 SO 259/15
S 2 SO 259/15Sozialversicherungsgericht15.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 259/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-15
Aktenzeichen: S 2 SO 259/15
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0315.S2SO259.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 10.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2015 betreffend die Ablehnung des Schulbegleiters für die Randstunden der rhythmisierten Grundschule verurteilt, der Klägerin auch für die weiteren fünf Wochenstunden des Besuchs der rhythmisierten Grundschule Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulausbildung im Schuljahr 2015/2016 zu bewilligen. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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