S 8 SO 259/13•Sozialgericht Detmold, 2016-03-22, S 8 SO 259/13
Sozialgericht Detmold, 2016-03-22, S 8 SO 259/13
S 8 SO 259/13Sozialversicherungsgericht22.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 8 SO 259/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: S 8 SO 259/13
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0322.S8SO259.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 08.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenersatz von mehr als 26.697,64 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1/5 und die Kläger zu 4/5.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.