S 2 SO 139/12•Sozialgericht Detmold, 2016-04-19, S 2 SO 139/12
Sozialgericht Detmold, 2016-04-19, S 2 SO 139/12
S 2 SO 139/12Sozialversicherungsgericht19.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 139/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-19
Aktenzeichen: S 2 SO 139/12
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0419.S2SO139.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 14.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.05.2012 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ab Antragstellung vom 18.04.2011 im Umfang von 2 Wochenstunden psychosozialer Begleitung und 12 Wochenstunden Anleitung zur Selbständigkeit, wovon mindestens 4 Stunden von Fachkräften zu leisten sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nebst der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zu anderen Verrichtungen als Annexzuständigkeit zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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