S 2 SO 59/16 ER•Sozialgericht Detmold, 2016-04-26, S 2 SO 59/16 ER
Sozialgericht Detmold, 2016-04-26, S 2 SO 59/16 ER
S 2 SO 59/16 ERSozialversicherungsgericht26.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 59/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: S 2 SO 59/16 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0426.S2SO59.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag vom 28.07.2015 zur Gestellung eines Integrationshelfers für das Schuljahr 2015/2016 im Wege der Sachleistung einen Integrationshelfer für den gesamten Besuch der Realschule C nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Jede Seite trägt die eigenen Kosten.
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