S 6 SF 242/15 E•Sozialgericht Detmold, 2016-05-24, S 6 SF 242/15 E
Sozialgericht Detmold, 2016-05-24, S 6 SF 242/15 E
S 6 SF 242/15 ESozialversicherungsgericht24.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 6 SF 242/15 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-24
Aktenzeichen: S 6 SF 242/15 E
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0524.S6SF242.15E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 17.11.2015 geändert und die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 630,70 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
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