S 6 P 146/15•Sozialgericht Detmold, 2016-07-29, S 6 P 146/15
Sozialgericht Detmold, 2016-07-29, S 6 P 146/15
S 6 P 146/15Sozialversicherungsgericht29.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 6 P 146/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: S 6 P 146/15
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0729.S6P146.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.521,28 EUR zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte daran gehindert ist, zukünftig entstehende Leistungsansprüche des Klägers auf Erstattung durch Pflegeleistungen durch den Beklagten mit rückständigen Beitragsansprüchen des Klägers zu verrechnen, soweit der Kläger hilfebedürftig gemäß SGB XII ist. Der Beklagte erstattet dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten dem Grunde nach.
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