Sozialgericht Detmold, 2018-04-27, S 3 KR 411/14

S 3 KR 411/14Sozialversicherungsgericht27.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 3 KR 411/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-27

Aktenzeichen: S 3 KR 411/14

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2018:0427.S3KR411.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 12.12.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.08.2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die Bakteriophagentherapien in Höhe von 5.280,00 EUR zu erstatten und sie in Höhe von 8.400,00 EUR freizustellen. Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, die Kosten zukünftiger Bakteriophagentherapien nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung als Sachleistung zu übernehmen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

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