S 2 SO 15/18•Sozialgericht Detmold, 2018-08-14, S 2 SO 15/18
Sozialgericht Detmold, 2018-08-14, S 2 SO 15/18
S 2 SO 15/18Sozialversicherungsgericht14.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 15/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-14
Aktenzeichen: S 2 SO 15/18
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2018:0814.S2SO15.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 11.09.2017 und der Widerspruchsbescheid vom 13.12.2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin gemäß Antrag vom 28.07.2017 ergänzende Leistungen der Grundsicherung ab Erreichen der Volljährigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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