S 1 U 296/18•Sozialgericht Detmold, 2019-05-14, S 1 U 296/18
Sozialgericht Detmold, 2019-05-14, S 1 U 296/18
S 1 U 296/18Sozialversicherungsgericht14.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 1 U 296/18 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2019-05-14
Aktenzeichen: S 1 U 296/18
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2019:0514.S1U296.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2012 verurteilt, bei dem Kläger eine Berufskrankheit nach der Nr. 2112 mit der BK-Folge "Zustand nach Implantation einer Knieendoprothese beidseits bei fixierter Varusgonarthrose beidseits mit verbliebener schmerzhafter Bewegungseinschränkung und anhaltendem Weichteilreizzustand" anzuerkennen und ihm ab dem 08.01.2008 Rente nach einer MdE von 30 v.H. nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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