Sozialgericht Detmold, 2019-05-29, S 5 KR 522/16

S 5 KR 522/16Sozialversicherungsgericht29.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 5 KR 522/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-29

Aktenzeichen: S 5 KR 522/16

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2019:0529.S5KR522.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.901,95 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 2

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2015 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, an die

Beklagte und Widerklägerin 2.901,95 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.803,90 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.