S 5 KR 522/16•Sozialgericht Detmold, 2019-05-29, S 5 KR 522/16
Sozialgericht Detmold, 2019-05-29, S 5 KR 522/16
S 5 KR 522/16Sozialversicherungsgericht29.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 5 KR 522/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-29
Aktenzeichen: S 5 KR 522/16
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2019:0529.S5KR522.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.901,95 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 2
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2015 zu zahlen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt, an die
Beklagte und Widerklägerin 2.901,95 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.803,90 Euro festgesetzt.
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