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S 28 BA 23/20 ER•Sozialgericht Detmold, 2020-04-20, S 28 BA 23/20 ER
S 28 BA 23/20 ERSozialversicherungsgericht20.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-20
Aktenzeichen: S 28 BA 23/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2020:0420.S28BA23.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.06.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2019 (S 28 BA 19/19) wird angeordnet, soweit darin Säumniszuschläge in Höhe von 5343,50 EUR enthalten sind. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 83 v.H., die Antragsgegnerin zu 17 v.H. Der Streitwert wird auf 7.882,98 EUR festgesetzt.
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