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S 33 KR 1473/20•Sozialgericht Detmold, 2021-11-16, S 33 KR 1473/20
S 33 KR 1473/20Sozialversicherungsgericht16.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: S 33 KR 1473/20
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2021:1116.S33KR1473.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33
Der Bescheid der Beklagten vom 02.10.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2020 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Selbstbeschaffung des Arzneimittels Sativex Spray mit dem Wirkstoff Dronabinol die seit dem 05.10.2019 bis zum 16.11.2021 entstandenen Kosten in Höhe von 3.164,50 EUR zu erstatten, sowie die Klägerin zukünftig entsprechend vertragsärztlicher Verordnung mit dem Arzneimittel Sativex Spray mit dem Wirkstoff Dronabinol zu versorgen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte.
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