S 9 KR 72/99•Sozialgericht Duisburg, 1999-10-22, S 9 KR 72/99
Sozialgericht Duisburg, 1999-10-22, S 9 KR 72/99
S 9 KR 72/99Sozialversicherungsgericht22.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 9 KR 72/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-22
Aktenzeichen: S 9 KR 72/99
ECLI: ECLI:DE:SGDU:1999:1022.S9KR72.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.01.1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.04.1999 verurteilt, dem Kläger über den 17.01.1999 hinaus bis zum 28.02.1999 Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.
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