S 12 AL 38/99•Sozialgericht Duisburg, 2000-02-01, S 12 AL 38/99
Sozialgericht Duisburg, 2000-02-01, S 12 AL 38/99
S 12 AL 38/99Sozialversicherungsgericht01.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 12 AL 38/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-01
Aktenzeichen: S 12 AL 38/99
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2000:0201.S12AL38.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.07.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.1999 verurteilt, den Antrag des Klägers vom 01.04.1998 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägers.
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