Sozialgericht Duisburg, 2000-09-07, S 10 RA 13/98

S 10 RA 13/98Sozialversicherungsgericht07.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 10 RA 13/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-07

Aktenzeichen: S 10 RA 13/98

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2000:0907.S10RA13.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,00 DM zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.

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