Sozialgericht Duisburg, 2005-10-27, S 12 AS 73/05 ER

S 12 AS 73/05 ERSozialversicherungsgericht27.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 12 AS 73/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-27

Aktenzeichen: S 12 AS 73/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2005:1027.S12AS73.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller die ab Oktober 2005 zustehenden Leistungen nach dem SGB II vorläufig ohne Anrechnung der im März 2005 zugeflossenen Eigenheimzulage als Einkommen zu zahlen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.