S 12 AS 73/05 ER•Sozialgericht Duisburg, 2005-10-27, S 12 AS 73/05 ER
Sozialgericht Duisburg, 2005-10-27, S 12 AS 73/05 ER
S 12 AS 73/05 ERSozialversicherungsgericht27.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 12 AS 73/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-27
Aktenzeichen: S 12 AS 73/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2005:1027.S12AS73.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller die ab Oktober 2005 zustehenden Leistungen nach dem SGB II vorläufig ohne Anrechnung der im März 2005 zugeflossenen Eigenheimzulage als Einkommen zu zahlen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.