S 11 KR 134/06 ER•Sozialgericht Duisburg, 2006-10-18, S 11 KR 134/06 ER
Sozialgericht Duisburg, 2006-10-18, S 11 KR 134/06 ER
S 11 KR 134/06 ERSozialversicherungsgericht18.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 11 KR 134/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: S 11 KR 134/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2006:1018.S11KR134.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für den Antragsteller vorläufig, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Kosten für die Hyperthermiebehandlungen zu übernehmen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten.
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