S 17 AS 321/06 ER•Sozialgericht Duisburg, 2007-02-26, S 17 AS 321/06 ER
Sozialgericht Duisburg, 2007-02-26, S 17 AS 321/06 ER
S 17 AS 321/06 ERSozialversicherungsgericht26.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 17 AS 321/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: S 17 AS 321/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2007:0226.S17AS321.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Antrag des Antragstellers vom 16.11.2006 Leistungen für die Einzugsrenovierung der Wohnung St. 2, 4xxxx D., in Höhe von 748,47 EUR zuzahlen. Die Antragsgegnerin erstattet 3/4 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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