S 10 AS 34/07 ER•Sozialgericht Duisburg, 2007-03-13, S 10 AS 34/07 ER
Sozialgericht Duisburg, 2007-03-13, S 10 AS 34/07 ER
S 10 AS 34/07 ERSozialversicherungsgericht13.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 AS 34/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-13
Aktenzeichen: S 10 AS 34/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2007:0313.S10AS34.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin über den Monat Januar 2007 hinaus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 191,- EUR monatlich zu zahlen bis zu einer Entscheidung des Job Centers Essen über den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu erstatten.
2.Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J. W., A., 4xxx E. bewilligt.
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