S 27 (2) AS 126/06•Sozialgericht Duisburg, 2007-09-27, S 27 (2) AS 126/06
Sozialgericht Duisburg, 2007-09-27, S 27 (2) AS 126/06
S 27 (2) AS 126/06Sozialversicherungsgericht27.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 27 (2) AS 126/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-27
Aktenzeichen: S 27 (2) AS 126/06
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2007:0927.S27.2AS126.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.05.2006 sowie unter Aufhebung des Bescheides vom 08.05.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.05.2006 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 06.02.2006 verurteilt, dem Kläger auch für den Monat Februar 2006 die ungekürzte Regelleistung in Höhe von 345,00 Euro zu bewilligen und die bereits einbehaltenen Beträge in Höhe von 84,53 Euro wieder an ihn auszuzahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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