S 10 AS 129/07 ER•Sozialgericht Duisburg, 2007-10-18, S 10 AS 129/07 ER
Sozialgericht Duisburg, 2007-10-18, S 10 AS 129/07 ER
S 10 AS 129/07 ERSozialversicherungsgericht18.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 AS 129/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: S 10 AS 129/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2007:1018.S10AS129.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
- Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragstellern zu 1) und zu 2) ab dem 03.07.2007 bis zum Abschluss des Klageverfahrens, längstens bis zum 31.12.2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 1.090,- Euro monatlich als Darlehen vorläufig zu gewähren.
Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) und zu 2).
- Den Antragstellern zu 1) und zu 2) wird ab Antragstellung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin M. bewilligt.
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