S 29 AS 123/07 ER•Sozialgericht Duisburg, 2008-01-28, S 29 AS 123/07 ER
Sozialgericht Duisburg, 2008-01-28, S 29 AS 123/07 ER
S 29 AS 123/07 ERSozialversicherungsgericht28.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 29 AS 123/07 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-28
Aktenzeichen: S 29 AS 123/07 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2008:0128.S29AS123.07ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig zur Bestreitung seines Umzuges von der Wohnung Am alten Wehrgang 8, 47061 Duisburg, in die Wohnung Heerstraße 204, 47053 Duisburg, unter Einbeziehung der bei der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH Sozialer Möbelservice Duisburg für den Antragsteller gelagerten Möbel einen Betrag in Höhe von 350,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach zu 1/3.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.