S 31 AS 317/09 ER•Sozialgericht Duisburg, 2009-09-22, S 31 AS 317/09 ER
Sozialgericht Duisburg, 2009-09-22, S 31 AS 317/09 ER
S 31 AS 317/09 ERSozialversicherungsgericht22.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 31 AS 317/09 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-22
Aktenzeichen: S 31 AS 317/09 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2009:0922.S31AS317.09ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche vom 28.06. und 28.07.2009 sowie eines weiteren Widerspruchs unbekannten Datums gegen die Bescheide vom 08.10.2008, 04.06. und 24.07.2009, wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum 20.08.2009 - 31.10.2009 ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten zu 1/4.
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